Die Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Für einen Arbeitgeber kann es trotzdem relativ wichtig sein, eine Versicherung abzuschliessen, die im Krankheitsfall Taggelder bezahlt. Jede Person kann von einem Gesundheitsproblem betroffen sein. In einem Unternehmen können durch einen Ausfall schwere organisatorische Probleme entstehen. Es ist unseres Erachtens deshalb wichtig, gut versichert zu sein, um finanzielle Einbussen zu vermeiden.
Bsp. Der Mitarbeitende wird krank und teilweise oder völlig arbeitsunfähig. Wenn Sie keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, sind Sie gemäss Art. 324a des Obligationenrechts als Arbeitgeber für eine gewisse Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Während dieser Zeit entstehen dem Arbeitgeber je nach dem noch zusätzliche Kosten, um den abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen.