Häufig gestellte Fragen
Wie plane ich die Altersvorsorge?
Je früher, je besser…
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, um später ein sorgenfreies und finanziell selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Jede Massnahme, die Sie heute ergreifen, wird Ihnen dabei helfen, das Ziel zu erreichen:
Die Planung Ihrer Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt, damit Sie Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen geniessen können. Beginnen Sie heute mit effektiven Strategien, um Ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Die folgenden Massnahmen helfen Ihnen, eine solide Basis zu schaffen.
Erstellen Sie einen Budgetplan
Ein gut durchdachter Budgetplan ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen finanziell selbstbestimmten Zukunft. Stellen Sie zunächst Ihre regelmässigen Einnahmen Ihren fixen Ausgaben gegenüber und erfassen Sie Ihr Vermögen. Bestimmen Sie klare Sparziele und wie viel Geld Sie dafür jeden Monat zurücklegen wollen. Ein solcher Plan kann Ihnen bei der Festlegung Ihrer finanziellen Prioritäten und beim Verfolgen Ihrer Fortschritte behilflich sein.
Nutzen Sie die Vorteile der Säule 3a
Die Säule 3a bietet Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, für Ihr Alter vorzusorgen und dabei stets von Steuervorteilen zu profitieren. Durch regelmässige Beiträge zur gebundenen Vorsorge können Sie Ihr steuerbares Einkommen senken und Kapital für die Rente aufbauen. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen.
Prüfen Sie die Möglichkeiten der Säule 3b
Die Säule 3b ist Teil der privaten Vorsorge im schweizerischen Drei-Säulen-System und bildet zusammen mit der Säule 3a die dritte Säule. Sie ermöglicht eine flexiblere Altersvorsorge, die nicht an den Zeitpunkt der Pensionierung gebunden ist und für verschiedene Sparziele eingesetzt werden kann. Zu den Anlageformen gehören unter anderem Sparkonten, Obligationen, Aktien, Anlagefonds, strukturierte Produkte und Versicherungspolicen.
Zu den Vorteilen der Säule 3b gehören:
- Die Möglichkeit für jede in der Schweiz wohnhafte Person, Beiträge zu leisten;
- Die freie Wahl der Verwendung, der Begünstigten und des Auszahlungszeitpunkts;
- Kein jährlicher Maximalbetrag.
Direkte Steuervorteile wie bei der Säule 3a gibt es nicht, jedoch können bestimmte Anlagen wie rückkaufsfähige Kapitalversicherungen steuerlich begünstigt sein.
Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse
Eine weitere wirkungsvolle Massnahme zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge ist der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse. Damit können Sie allfällige Beitragslücken schliessen und die Vorteile der zweiten Säule vollends ausschöpfen. Durch steigende Einkommen während des Erwerbslebens entstehen oft Beitragslücken. Diese können mit freiwilligen Einkäufen geschlossen werden, die auch Steuervorteile bieten. Informieren Sie sich über die Bedingungen und die Vorteile eines solchen Einkaufs im Hinblick auf die Maximierung Ihrer Rentenansprüche.
Prüfen Sie Ihre Versicherungen
Überprüfen Sie regelmässig Ihre Versicherungen, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen entsprechen. Dies beinhaltet Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Eine gut durchdachte Versicherungsstrategie kann Ihnen und Ihren Angehörigen zusätzliche Sicherheit im Falle unvorhergesehener Ereignisse bieten.
Bleiben Sie flexibel
Ihre finanzielle Situation, Ihre Ziele und die wirtschaftlichen Bedingungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Ein wichtiger Tipp ist daher, flexibel zu bleiben und Ihre Vorsorgepläne regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Allgemeine Fragen zu Betriebs-Haftpflichtversicherung
Örtlicher Geltungsbereich
Kunde:
Wir verkaufen unsere Produkte in der Schweiz, in europäischen und asiatischen Ländern. Benötigen wir für das Ausland eine spezielle Versicherungsdeckung?
Antwort:
Der örtliche Geltungsbereich, der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben ist, deckt diese Bereiche ab. Exporte nach USA und Kanada bedürfen je nach Exportart (indirekt/direkt) und Umfang, einer speziellen Lösung.
Musterbedingung:
Die Versicherung gilt für Schäden, die in der ganzen Welt, ausgenommen USA und Kanada, eintreten.
Da jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Bedingungen zu Exporten nach USA/Kanada hat, ist die Versicherungsdeckung individuell, zugeschnitten auf den Versicherungsnehmer, zu prüfen.
Subunternehmer
Kunde:
Ich beauftrage hin und wieder Subunternehmer zur Erledigung von Aufträgen. Was ist, wenn der Subunternehmer einen Schaden bei meinem Kunden verursacht?
Antwort:
Gegenüber dem Kunden sind Sie Vertragspartner, sei es aus Werkvertrag, Kaufvertrag, usw. D.h. Ihr Kunde wird den Schadenersatz bei Ihnen geltend machen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ansprüche gegen Sie für Schäden, die von Ihnen beauftragte Subunternehmer verursachen. Ausgeschlossen ist hingegen die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft auf den Subunternehmer regressiert.
Empfehlung:
Verlangen Sie vom Subunternehmer einen Versicherungsnachweis über seine eigene Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherte Standorte
Kunde:
Wie unterhalten ein Lager im Nachbarort. Dort sind wir eingemietet. Muss der Standort separat in der Police aufgeführt sein?
Antwort:
Versicherungsschutz besteht für alle Standorte (Betriebsstätten, Zweigniederlassungen, Lager usw.) des versicherten Unternehmens in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Standorte müssen nicht separat aufgeführt werden. Kein Versicherungsschutz besteht für Standorte in anderen Ländern. Diese müssen eine eigene Versicherung vor Ort abschliessen.
Anders verhält es sich mit Tochter- oder Schwestergesellschaften. Zum Beispiel, wenn eine eigene Firma für den Immobilienbesitz besteht. Diese Firmen müssen als mitversichert im Versicherungsvertrag dokumentiert sein.
Werden Räumlichkeiten gemietet, muss der Versicherungsschutz für Mieterschäden geprüft werden. Hierzu werden von den Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Lösungen angeboten.