Die Ablehnung der BVG-Reform Abstimmung am 22. September 2024 an der Urne bietet uns die Gelegenheit, ohne das Resultat der Abstimmung zu bewerten und kommentieren, Stellung zu nehmen.
Die Reform erhielt nämlich auch zwei Änderungsvorschläge, welche sich im Rahmen der weiterhin geltenden Rechtsgrundlagen umsetzen liessen.
Einerseits wäre ab 2025 die lohnmässige Eintrittsschwelle, ab welcher die ArbeitnehmerInnen in die berufliche Vorsorge aufgenommen werden müssen, von CHF 22’680 auf CHF 20’420 abgesenkt worden. Andererseits wäre ab 2025 der Koordinationsabzug von CHF 26’460 (entsprechend 87,5 % der max. AHV-Rente von CHF 30’240) auf neu 20 % des AHV-Lohnes gesenkt worden. Damit hätte sich bspw. bei einem Jahresgehalt von CHF 60’000 der versicherte Lohn von bisher CHF 33’540 ganz erheblich auf neu CHF 48’000 erhöht.
Wenn Sie Interesse haben, sich ein Bild der Auswirkungen dieser Optionen auf die Vorsorge Ihrer BVG-Versicherten auf die Beiträge machen zu können, so stehen wir Ihnen bei Fragen oder für die Ausarbeitung der entsprechenden Vorschläge gerne zur Verfügung.