Wird eine Unterversicherung auch im Teilschaden angerechnet?

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Ersatzwert (Unterversicherung), wird der Schaden nur im Verhältnis ersetzt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht. So in etwa lautet der Wortlaut zum Thema Unterversicherung in den Versicherungsbedingungen. Was heisst das nun genau.

Schnell erklärt ist es in einem Totalschaden zum Beispiel nach einem Vollbrand. Die in der Police abgebildete Versicherungssumme stellt den Maximalbetrag dar, welcher im Schadenfall ausgeschüttet wird. 


Im Teilschaden sieht das ganz anders aus. Hier ein simples Beispiel:

  • Festgehaltene Versicherungssumme 500’000
  • Tatsächliche Versicherungssumme 1’000’000

Es besteht eine Unterversicherung von 50%

  • Schadenssumme nach einem Wasserschaden 80’000 (zum Beispiel Rohrbruch)
  • Konsequenz ist die Kürzung der Schadenssumme um 50% = Schadenzahlung 40’000


Die regelmässige Überprüfung der vorhandenen Werte ist also nicht nur wertvoll, sondern schützt auch vor bösen Überraschungen und gröberen finanziellen Einbussen. 

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